Jährlich zum TÜV – Was die KI dazu sagt …

Zum Vorschlag der EU-Kommission, ältere Autos jährlich technisch überprüfen zu lassen

Künstliche Intelligenz kann nützlich sein, umstrittene politische Vorhaben schnell und umfassend zu prüfen. Im aktuellen Fall haben wir Google’s Gemini gefragt, wer hinter der Initiative stecken könnte. Hier ist das (meiner Meinung nach gute) Ergebnis. Was noch fehlt, ist ein Anruf bei der im Text genannten – wohl entscheidenden – Stelle bei der EU.

I. Einleitung

Am 24. April 2025 kündigte die Europäische Kommission einen umfassenden Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Fahrzeugzulassung an, der unter anderem die Einführung einer obligatorischen jährlichen technischen Überprüfung (TÜV) für Autos und Transporter vorsieht, die älter als zehn Jahre sind.1 Dieser Bericht zielt darauf ab, die Stelle innerhalb der Europäischen Kommission zu identifizieren, die diesen spezifischen Vorschlag initiiert hat. Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung der EU-Verkehrssicherheitsvorschriften, die darauf abzielt, mit dem raschen Fortschritt der Fahrzeugtechnologie, den wachsenden Umweltbedenken und den anhaltenden Problemen der Straßenverkehrssicherheit Schritt zu halten.1 Diese Initiative deutet auf ein Bestreben der EU hin, die Fahrzeugsicherheitsstandards zu erhöhen und potenziell die Wartungsanforderungen für ältere Fahrzeuge in der gesamten Union zu verschärfen, was erhebliche Auswirkungen auf Fahrzeughalter, die Kfz-Reparaturbranche und den Markt für Gebrauchtwagen haben könnte.

II. Kontext und Begründung des Vorschlags

Die Europäische Kommission führte mehrere Hauptgründe für die Einführung jährlicher Inspektionen für Fahrzeuge über zehn Jahre an. Ein zentrales Argument ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Statistiken deuten darauf hin, dass ältere Fahrzeuge anfälliger für mechanische Defekte sind und häufiger in Unfälle verwickelt werden.3 Obwohl technische Defekte nur einen geringen Prozentsatz der Unfallursachen ausmachen, ist die Kommission der Ansicht, dass die jährliche Inspektion älterer Autos einen erheblichen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisten kann.5 Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reduzierung schädlicher Emissionen. Ältere Fahrzeuge sind oft für einen überproportional hohen Anteil der Luftverschmutzung verantwortlich.1 Die Kommission schlägt vor, dass häufigere Kontrollen dazu beitragen könnten, Fahrzeuge mit hohen Emissionen zu erkennen und so die Luftqualität zu verbessern. Darüber hinaus soll die Maßnahme dem Tachobetrug entgegenwirken, da ältere Fahrzeuge anfälliger für Manipulationen des Kilometerzählers sind.1 Die Kommission schätzt, dass diese Änderungen über die nächsten 25 Jahre etwa 65.000 schwere Verletzungen verhindern und rund 7.000 Menschenleben retten könnten.1 Es ist bemerkenswert, dass viele EU-Mitgliedstaaten bereits jährliche Inspektionen für ältere Fahrzeuge vorschreiben 3, was darauf hindeutet, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Praktiken in der gesamten EU zu harmonisieren. Die Annahme, dass das Alter eines Fahrzeugs ein wesentlicher Faktor für Sicherheitsrisiken und Umweltauswirkungen ist, bildet die Grundlage für diesen Vorschlag. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der EU, im Rahmen der „Vision Null“ bis 2050 nahezu keine Todesfälle und schweren Verletzungen im Straßenverkehr zu verzeichnen.6 Die Angleichung der Inspektionsintervalle könnte somit zu einheitlicheren Standards für die Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen in der gesamten EU führen und möglicherweise den grenzüberschreitenden Handel mit Gebrauchtwagen beeinflussen sowie Anpassungen in Mitgliedstaaten mit weniger strengen Inspektionsplänen erforderlich machen.

III. Identifizierung der initiierenden Stelle innerhalb der EU-Kommission

Mehrere Quellen weisen direkt die „Europäische Kommission“ als Initiatorin des Vorschlags aus.1 So heißt es beispielsweise in 2: „Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Überarbeitung vor…“ und 3 beginnt mit den Worten: „Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt…“. Der Kommissar für Nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, wird in zahlreichen Quellen zitiert, in denen er den Vorschlag unterstützt und ankündigt.4 In 4 wird er mit den Worten zitiert: „Die heutige Initiative ist ein großer Schritt nach vorn, um unsere Straßen sicherer, unsere Luft sauberer zu machen und das Leben der Bürger zu erleichtern.“ Da der Vorschlag Teil einer „umfassenden Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Fahrzeugzulassung“ ist, ist es wahrscheinlich, dass er von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) stammt, der innerhalb der EU-Kommission für diese Bereiche zuständigen Abteilung.1 Obwohl nicht explizit genannt wird, wer innerhalb der Kommission die Ausarbeitung initiiert hat, fällt das Thema eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der GD MOVE. Darüber hinaus wird in 6 erwähnt, dass der Vorschlag in der 2020 veröffentlichten Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität der Kommission angekündigt wurde, was auf einen längerfristigen strategischen Planungsprozess innerhalb der Kommission hindeutet. Die strategischen Ziele der EU-Kommission in Bezug auf Straßenverkehrssicherheit und Umweltschutz, wie sie in der Strategie von 2020 und der „Vision Null“ dargelegt sind, führten somit wahrscheinlich zur Entwicklung und Vorlage dieser spezifischen Maßnahme durch die zuständige Abteilung (GD MOVE). Während Kommissar Tzitzikostas die öffentliche Figur dieses Vorschlags ist, umfasste die eigentliche Initiierung und Ausarbeitung wahrscheinlich Teams von Referenten und Experten innerhalb der GD MOVE. Die Rolle des Kommissars besteht primär darin, den Vorschlag im Namen der Kommission zu unterstützen und zu präsentieren.

IV. Die Rolle des Kommissars für Nachhaltigen Verkehr und Tourismus

Apostolos Tzitzikostas übernahm 2024 das Amt des Kommissars für Nachhaltigen Verkehr und Tourismus.22 Zu seinen Aufgaben gehört es, den europäischen Verkehr sicherer und nachhaltiger zu gestalten.22 In seinem Mandatsschreiben 23 wird er ausdrücklich beauftragt, für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen und einen Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr zu erarbeiten. Er hat den Vorschlag zur Straßenverkehrssicherheit öffentlich unterstützt und dessen Bedeutung für die Rettung von Menschenleben und die Verbesserung der Luftqualität betont.4 Seine Beteiligung an der Ankündigung des Vorschlags 4 deutet darauf hin, dass sein Büro eine Schlüsselrolle bei der Kommunikation und Präsentation dieser Initiative spielte. Die Quellen 24 und 26 liefern einen breiteren Kontext zu den Prioritäten und Aktivitäten von Kommissar Tzitzikostas im Verkehrssektor und unterstreichen seinen Fokus auf Nachhaltigkeit und Sicherheit. Angesichts seiner Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit und des Zeitpunkts der Vorschlagsankündigung während seiner Amtszeit ist es sehr wahrscheinlich, dass Kommissar Tzitzikostas die Finalisierung und Veröffentlichung dieses Vorschlags aktiv befürwortet und überwacht hat. Die Betonung des „nachhaltigen Verkehrs“ in seinem Titel und seinen Verantwortlichkeiten 22 deutet darauf hin, dass der Aspekt der Emissionsreduzierung des Vorschlags für ältere Fahrzeuge eine zentrale Priorität für sein Büro darstellt. Die starke öffentliche Unterstützung des Kommissars signalisiert wahrscheinlich das Engagement der EU-Kommission, diesen Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben.

V. Gesetzgebungsprozess der EU-Kommission

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft.1 Dies deutet darauf hin, dass der Vorschlag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgt.27 Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzgebung.27 Die Kommission legt den Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU vor.27 Beide Institutionen können den Vorschlag ändern oder ablehnen.27 Das Verfahren kann bis zu drei Lesungen und einen Vermittlungsausschuss umfassen, wenn keine Einigung erzielt wird.27 Die Kommission führt häufig Konsultationen und Folgenabschätzungen durch, bevor sie Vorschläge unterbreitet.28 In 31 wird der Ansatz der Kommission für eine bessere Rechtsetzung erläutert, einschließlich Konsultationen und Folgenabschätzungen. Das Arbeitsprogramm der Kommission legt ihre legislativen Prioritäten für das Jahr fest.28 Die Initiierung dieses Vorschlags ist Teil eines wohldefinierten und komplexen Gesetzgebungsprozesses innerhalb der EU. Während die Kommission Vorschläge macht, haben das Parlament und der Rat erhebliche Befugnisse, die endgültige Gesetzgebung zu gestalten. Die Tatsache, dass der Vorschlag nun beim Parlament und beim Rat liegt, bedeutet, dass seine endgültige Form und der Zeitplan für die Umsetzung Gegenstand von Verhandlungen und potenziellen Änderungen sind. Die Reaktionen dieser Gremien und der Mitgliedstaaten werden entscheidend sein.

VI. Reaktionen anderer EU-Institutionen und Interessengruppen

Das Europäische Parlament und der Rat werden die Vorschläge nun prüfen.1 Erste Reaktionen von Interessengruppen wie dem ADAC in Deutschland waren kritisch und stellten die Notwendigkeit und die potenziellen Kosten für Autobesitzer in Frage.9 In 19 werden die Bedenken des ADAC hinsichtlich der Stigmatisierung von Fahrern älterer Autos erwähnt, und 9 zitiert den ADAC mit der Aussage, dass die jährliche Inspektion „nicht notwendig“ sei. Der TÜV-Verband hingegen begrüßte den Vorschlag als überfällig und als Beitrag zur Verkehrssicherheit.7 In 7 wird die positive Stellungnahme des TÜV-Verbands berichtet, und 15 bestätigt dessen Unterstützung. Einige Politiker äußerten ebenfalls Bedenken hinsichtlich des erhöhten bürokratischen Aufwands und der Kosten für die Bürger.9 In 9 werden kritische Äußerungen von MdEP zitiert. Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) begrüßt die jährlichen Kontrollen für ältere Fahrzeuge, schlägt jedoch vor, dass diese früher (nach sechs Jahren) eingeführt werden sollten.35

Die anfänglichen Reaktionen auf den Vorschlag zeigen eine deutliche Diskrepanz. Während Sicherheitsorganisationen und Prüfstellen ihn im Allgemeinen unterstützen, äußern Automobilclubs und einige Politiker Bedenken hinsichtlich der Belastung für die Bürger. Der Vorschlag der EU-Kommission hat somit unmittelbare Reaktionen verschiedener Interessengruppen ausgelöst, was die erheblichen Auswirkungen solcher Vorschriften auf unterschiedliche Sektoren und Interessengruppen verdeutlicht. Die unterschiedlichen Meinungen deuten darauf hin, dass der Vorschlag im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament und im Rat erhebliche Debatten und mögliche Änderungen erfahren könnte. Das Endergebnis wird wahrscheinlich einen Kompromiss zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen widerspiegeln.

Tabelle: Zusammenfassung der Reaktionen von Interessengruppen

InteressengruppeHaltung zum VorschlagHauptargumente/Gründe für die HaltungSnippet-ID(s)
ADACKritischNicht notwendig, könnte zu Stigmatisierung von Fahrern älterer Autos führen, erhöht Kosten für Autobesitzer.9
TÜV-VerbandUnterstützendÜberfällig, leistet einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, Durchschnittsalter des deutschen Pkw-Bestands steigt.7
Markus Ferber (MdEP, CSU)KritischDroht viel zusätzlicher bürokratischer Aufwand, jährliche Überprüfungsfrist für ältere Fahrzeuge treibt die Kosten für Autobesitzer in die Höhe.9
Siegbert Droese (MdEP, AfD)KritischAngriff auf die Freiheit.9
Manfred Weber (MdEP, EVP)KritischSteht zur Verkehrssicherheit, aber der Kommissionsvorschlag geht zu weit, bestehendes System funktioniert bereits.9
Christian Bernreiter (CSU)KritischNegativbeispiel, wie die EU die Menschen mit Bürokratie überhäuft.9
ETSCUnterstützend (mit Einschränkung)Begrüßt jährliche Kontrollen für ältere Fahrzeuge, sollte aber bereits nach sechs Jahren eingeführt werden; begrüßt auch die Überprüfung neuer Sicherheitstechnologien.35

Tabelle: Vergleich der Inspektionshäufigkeit von Fahrzeugen in EU-Mitgliedstaaten (vor dem Vorschlag)

EU-Mitgliedstaat(en)Inspektionshäufigkeit für Fahrzeuge < 10 JahreInspektionshäufigkeit für Fahrzeuge > 10 JahreSnippet-ID(s)
DeutschlandAlle zwei JahreAlle zwei Jahre3
Viele andere EU-StaatenVariabelJährlich3
LettlandJährlich ab KaufJährlich ab Kauf8
Belgien, Finnland, Österreich, Niederlande, Schweden, SpanienVariabelJährlich (in einigen Fällen ab 10 Jahren)36

VII. Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vorschlag zur Einführung jährlicher technischer Überprüfungen für Autos, die älter als zehn Jahre sind, von der Europäischen Kommission als Teil einer umfassenderen Aktualisierung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Fahrzeugzulassung initiiert wurde. Obwohl die Europäische Kommission als Kollektiv den Vorschlag eingebracht hat, spielte die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) wahrscheinlich eine Schlüsselrolle bei seiner Entwicklung. Der Kommissar für Nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, war eine prominente Figur bei der Ankündigung und Unterstützung des Vorschlags. Der Vorschlag unterliegt nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das die Prüfung und mögliche Änderungen durch das Europäische Parlament und den Rat beinhaltet. Die ersten Reaktionen der Interessengruppen waren gemischt, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der potenziellen Auswirkungen des Vorschlags unterstreicht. Es zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Ziel, die öffentliche Sicherheit und den Umweltschutz zu verbessern, und den potenziellen Kosten und Belastungen für die einzelnen Bürger und die Automobilindustrie.

(Text erstellt mithilfe der KI gemini.google.com)

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